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Der hilfsbereite Journalist

Einen Monat vor der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 erhielt die Stiftung «Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind» den Anruf einer jungen Frau, Spitalangestellte und schwanger. Wegen Krankheit und schlechter vertraglicher Bedingungen müsse sie mit einem Lohnausfall von fünf Monaten rechnen. Das verursache ihr schlaflose Nächte. Ihr Ehemann sei noch Student, finanzielle Reserven seien keine vorhanden: kein Lohn, offene Mietzinsrechnungen, Kosten für das Essen. Was nun? Die junge Frau hatte sich bei verschiedenen Hilfsstellen gemeldet, aber nichts erhalten. Man schlug ihr schliesslich vor, sie könne es ja einmal bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind versuchen ...  Eine Mitarbeiterin der SHMK klärte die Situation ab und forderte die nötigen Unterlagen ein. Es war an einem Freitagmorgen, als sie dieser Frau eine Soforthilfe von 2’000 Franken für den ersten Monat versprach. Für die weitere Unterstützung müsse der Entscheid des Stiftungsausschusses in der folgenden Woche abgewartet werden. Die Frau war freudig überrascht und schöpfte neue Hoffnung.

 Am Freitagnachmittag erhielt sie unerwartet den Anruf eines Journalisten, der sich danach erkundigte, wieviel Hilfe die Stiftung SHMK nun geleistet hätte. Die Frau war erschrocken zu hören, dass bereits die Presse über ihren Fall informiert sei und sagte etwas unbedacht: 2'000 Franken! Der Journalist gab sich sofort empört über den scheinbar geringen Betrag und bot der Frau an, selber 2'000 Franken zu bezahlen, wenn er bei ihr vorbeikommen und eine illustrierte Story über die geringfügige Hilfe der Stiftung SHMK schreiben könne. Die Frau lehnte ab: Ein solch übles Spiel mache sie nicht mit. Sie sei schliesslich sehr zufrieden mit der Beratung und werde ja voraussichtlich weitere Hilfe erhalten. Danach informierte sie die Stiftung SHMK über den Vorfall. Der Journalist, der weder aussagte, woher er die Informationen hatte, noch für welches Medium er zu schreiben beabsichtigte, hatte die Verwegenheit, am Samstagmorgen nochmals anzurufen und die unglaubliche Summe von 22'000 Franken (d.h. den vollen Lohnersatz für fünf Monate) anzubieten, wenn er nur die Geschichte bekäme. Obwohl das junge Paar dringend auf Geld angewiesen war, lehnte es wütend ab. Es lasse sich nicht in eine schmutzige Medienkampagne hineinziehen.

 In der Folgewoche wurde im Stiftungsausschuss entschieden, dieser Frau für die kommenden Monate die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Eindrücklich war ihre Dankbarkeit für die erwiesene Hilfe. Sie sagte: «Ihr habt mir in grosser Not geholfen. Ich möchte nicht mehr, als das, was wir wirklich zum Leben brauchen. Es gibt schliesslich noch viele andere Frauen, die auch auf eure Hilfe angewiesen sind!»

Quelle: SHMK Info No.17 – 08/02

 

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