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1. Oktober 2002 - In der Schweiz wird die 'Fristenregelung' in Kraft gesetzt!

Welche Folgen dieses Entscheides werden sich fünf Jahre nach der Umsetzung dieses Gesetzes zeigen?

Die folgenden fiktiven Tagesmeldungen vom 1. Oktober 2007 verfasste ich damals als spontane Reaktion auf die Annahme der Fristenregelung durch das Schweizer Volk am 3. März 2002. Sie mögen zum Nach-, Weiterdenken und Handeln motivieren.

Josef C. Haefely

 

 - Die Zahl der Teenager-Schwangerschaftsabbrüche ist trotz flächendeckenden Präventionskampagnen stark angestiegen, worüber sich Präventivmediziner und Nationalrat Dr. Felix Gutzwiller (FDP), ein vehementer Befürworter der 2002 eingeführten 'Fristenregelung', höchst erstaunt zeigte.

- Die Kontroverse im Oberwallis um die Frage, welche Spitäler Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen haben, dauert weiter an. Inzwischen verlangt eine letzte Woche eingereichte Walliser Standesinitiative in dieser Frage eine Änderung der Bundesverfassung. Danach sollte keine Klinik  zwangsverpflichtet werden können, Abbrüche vorzunehmen. Die Initianten hoffen auf einen ähnlichen Erfolg wie ihn jene Gruppe verbuchen konnten, die sich gegen die Diskriminierung von Medizinalpersonen zur Wehr setzten, welche aus Gewissensgründen nicht an Abtreibungen mitwirken wollen.

- Spätabtreibungen haben in der Schweiz wie zuvor schon in Deutschland massiv zugenommen; die Ärzteschaft hat nach der Veröffentlichung der jüngsten Zahlen Alarm geschlagen und die Politiker aufgerufen, dringende Sofortmassnahmen zu einer Einschränkung einzuleiten. "Die Fristenregelung darf nicht auf dem Buckel unseres Berufsstandes umgesetzt werden", liess ein Sprecher der FMH verlauten.

- Die jüngste Umfrage des GFS-Forschungsinstituts zeigt, dass leichtfertige Abtreibungsgründe (Lifestyle-Abbrüche) in der Schweiz erheblich zugenommen haben, ein Umstand, welchen GFS-Leiter Claude Longchamp mit der Einführung der Fristenregelung am 1. Oktober 2002 in einen zeitlichen Zusammenhang bringt.

- Gestern zeigte sich der Vorsteher des Departements des Inneren, Nachfolger von Bundesrätin Ruth Dreifuss, in der bundesrätlichen Fragestunde besorgt über den bedrohlichen Geburtenrückgang in der Schweiz. Er kündete als Ergänzung zu den bereits eingeleiteten familienpolitischen Verbesserungen eine landesweite Informationskampagne an, welche junge Menschen zur Gründung einer Familie motivieren solle. Titel der Kampagne: "Fit for Kids!"

- Eine wirtschaftsnahe parlamentarische Gruppe will sich dafür einsetzen, dass das Elternrecht auf die Verwendung der "Überreste" eines erfolgten Schwangerschaftsabbruchs zugunsten der Forschung eingeschränkt wird. Der Schweizer Forschungsplatz sei aus Konkurrenzgründen auf "genügend Fötalgewebe" dringend angewiesen. Die Gruppe betrachtet es nach ihren eigenen Worten als eine unehrliche Politik, "Gewebe von Schwangerschaftsabbrüchen" aus Drittwelt-Ländern zu importieren.

- Die "Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs SVSS" trifft Vorbereitungen für die Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative, welche die gesetzliche 12-Wochen-Frist für den straflosen Schwangerschaftsabbruchs auf neu 14 Wochen erhöhen will. In ihrem Pressecommuniqué begründet die Vereinigung diesem Schritt mit der dringend notwendigen Angleichung des Strafrechts an die gängige in der Schweiz geübte Praxis. Die entstandene Rechtsunsicherheit sei skandalös und müsse möglichst rasch beseitigt werden, betont die SVSS in einer Pressemitteilung.

- Vor einem knappen Monat hat eine Krankenversicherung entschieden, dass jene Mutter, welche trotz vorgeburtlicher Feststellung eines Gendefekts ihr Kind entbinden liess, keine Leistungen in Anspruch nehmen könne. Sie habe nämlich von der Möglichkeit einer Behinderung schon im Voraus sichere Kenntnis gehabt. Der Fall liegt zur Zeit beim Bundesgericht.

- Eine international zusammengesetzte Gruppe von "Survivors" (Überlebende ihrer eigenen Abtreibung) wurde heute morgen im Bundeshaus empfangen, um vor dem Parlament auf die Problematik von Spätabtreibungen hinzuweisen. Verschiedene Räte äusserten ihre Betroffenheit, zumal die Schweiz in dieser Beziehung keine Insel sei. Einige ParlamentarierInnen hatten zuvor demonstrativ den Nationalratssaal verlassen. Sie bezeichneten den Auftritt dieser Gruppe als "frauenverachtenden Propagandatrick".

- Die neue Hollywood-Produktion "Inside", welcher das Drama einer beabsichtigten Abtreibung aus der Perspektive des Fötus "Lucky" darstellt, hat drei Oskars erhalten: der Streifen wurde ausgezeichnet für den besten männlichen Hauptdarsteller, für das beste Drehbuch und die besten Spezialeffekte.

- Der Film "Inside" löst auch in Europa eine Sympathiewelle für Ungeborene aus. Teenager aus verschiedenen Teilen der Schweiz haben Lucky-Fanclubs gegründet und verlangen von den Politikern eine "Bergier-Kommission", um die Rolle der Schweiz nach dem 1. Oktober 2002 zu untersuchen. Die Frage nach der Verantwortung für die "verheerenden Folgen einer Relativierung des Lebensrechts für Ungeborene" soll in Kürze auch im eidgenössischen Jugendparlament debattiert werden.

 

Mit diesem Bild hat es eine besondere Bewandtnis:

Das vor einiger Zeit in der Öffentlichkeit abgebildete berühmte Foto des Babys Samuel Armas hat dazu beigetragen, dass sich der USA TODAY-Fotograf Michael Clancy der amerikanischen Pro-Life-Bewegung anschloss. Auf dem Foto ist zu sehen, wie die Hand des ungeborenen Kindes während einer Operation am offenen Uterus herausragt und den Finger des Operationsarzt umschliesst. Für Michael Clancy, der das Foto gemacht hat, war dies ein so einschneidendes Erlebnis, dass er sich nun öffentlich gegen Abtreibung engagiert und das Foto allen Pro-Life-Gruppen gratis zur Verfügung stellt. Den Lesern dieser Website liess Michael Clancy auf Anfrage folgende Zeilen zukommen:

Very nice to hear from you in Switzerland. And I'm sorry to hear about the new law that permits abortion in your country. I would be honored for you to post the picture of Samuel on your website and have attached a copy for that purpose.

Thanks for your email,  Michael

 

Link zu Michael Clancys Website: www.michaelclancy.com

         

Erinnern Sie sich noch, wie vor der Abstimmung über die Fristenregelung argumentiert wurde? Nach dem Entscheid vom 2. Juni 2002 können Sie hier die damaligen Versprechungen der Befürworterseite nochmals durchgehen und auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen.

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