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Kommentar zum Abstimmungsergebnis vom 2. Juni 2002

zu den Vorlagen über die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

von Josef C. Haefely

 

  Auf der Rigi, am 2. Juni 2002

 

Der Entscheid vom 2. Juni wird neue Probleme schaffen

Der Ausgang der Abstimmung ist eindeutig. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nahmen die Fristenregelung an, die Initiative für Mutter und Kind wurde noch deutlicher verworfen. Das Ergebnis war zu erwarten, die Deutlichkeit überraschte. Klare Sache und ein unmissverständliches Votum für die Entkriminalisierung der Frauen in Not, würde man meinen. Es ist den "Tagessiegern" gelungen, die öffentliche Debatte auf das für viele BürgerInnen einleuchtende Schlagwort "Selbstbestimmung der Frau" zu reduzieren und die Initiative als fundamentalistisch zu brandmarken. Wer nach diesem 2. Juni aber glaubt, mit dem Entscheid seien Probleme gelöst, verkennt, dass die eingeleitete Tendenz neue Probleme schaffen könnte und auch schaffen wird. Persönlich habe ich mich im Abstimmungskampf gegen die Fristenregelung engagiert. Dahinter steht (nach gründlichem Studium vieler Aspekte und dem Sammeln vieler Fakten, es haben sich mittlerweile vier Bundesordner angefüllt) meine Überzeugung, dass mit der neuen Regelung die von allen Parteien angestrebte möglichst geringe Zahl von Abbrüchen nicht erzielt werden kann. In vielen Gesprächen, schriftlicher und elektronischer Korrespondenz, mit Leserbriefen, der Gestaltung eines Flugblattes für die Solothurner FdP-Delegierten in Mümliswil, mit Beiträgen in Online-Foren, der Teilnahme an einer Standaktion und der Moderation einer Veranstaltung "Abtreibung konkret" in Solothurn habe ich diese Überzeugung vertreten. Eben komme ich vom Abstimmungs-Event der "Initiative für Mutter und Kind" auf der Rigi zurück, wo sich Hunderte vorwiegend junger Menschen und Familien bei strahlendem Sonnenschein getroffen haben zum gemeinsamen Rückblick auf Erfahrungen, zu solidarischem Beisammensein, natürlich zur Entgegennahme und Diskussion der Ergebnisse und für einen ersten Blick in die nahe und mittelfristige Zukunft.

Trotz der für uns negativen Meldungen herrschte nicht Resignation und Pessimismus vor, sondern vielmehr Aufbruchstimmung und Genugtuung über die geleistete Arbeit. Die "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" ist heute, nach fünf Jahren ihrer Existenz, allen Schweizerinnen und Schweizern bekannt. Jede Frau in Not weiss, an wen sie sich wenden kann, wenn sie Alternativen zu einer Abtreibung sucht. Das wurde auch von den Verantwortlichen der SHMK bestätigt, die in den letzten Wochen mit Bitten um Hilfe und Beratung direkt überschwemmt wurden. Neben der laufenden Kampagne eine enorme Leistung, wurden doch allein in den letzten Monaten jeweils über 100'000 Franken  ausschliesslich für Hilfe an Schwangere eingesetzt. Damit wird die Behauptung von Fristenlösungsbefürwortern entkräftet, welche den Initianten vorhalten, sie hätten das Geld für ihre Kampagne besser für Nothilfe verwendet. Die Ausgabe der Mittel erfolgte jeweils zweckgebunden gemäss dem Willen der Spender, und die Kampagne war trotz der Ablehnung auch flächendeckende Werbung für die Anlaufstellen der SHMK. Deutlich kam auf der Rigi zum Ausdruck, dass diese Hilfe weitergeht und ausgebaut wird und vor allem jeder Frau zur Verfügung stehe, welche sie benötigt. Übrigens ganz unabhängig davon, wie diese am 2. Juni allenfalls gestimmt hat. Man werde sich in Zukunft auch all jener Frauen annehmen, welche infolge einer Abtreibung an physischen und psychischen Folgen zu leiden haben.

Persönlich hat sich bei mir der Eindruck verstärkt, dass sich viele StimmbürgerInnen nicht im Klaren waren, was schon heute Schweizer Spitalrealität ist und in welche Richtung die Entwicklung voraussichtlich in den nächsten Jahren weitergehen wird. Einige Überlegungen dazu: Viele SchweizerInnen glauben, mit dem 2. Juni habe die Abtreibungsdiskussion ein "glückliches Ende" gefunden. Sie könnten sich täuschen. Der Druck auf das medizinische Personal wird - wie Erfahrungen in Deutschland zeigen - zunehmen. Ein Besucher auf der Rigi brachte dies als brandaktuelle Äusserung eines befreundeten Arztes aus den vergangenen Tagen in die Diskussion ein. Jener Arzt stöhnte, er halte das kaum mehr aus; an jenem Tag hätte er schon fünf Schwangerschaftsabbrüche machen müssen. "Berufsverbote" aus Gewissensgründen werden zunehmen. Von einer Hebamme, welche in den Medien an prominenter Stelle den konkreten Fall einer persönlich erlebten Spätabtreibung eines gesunden 10-20 cm langen Fötus geschildert hatte, ohne Nennung des Ortes übrigens, erfuhr ich im persönlichen Gespräch, dass sie durch ihre Äusserung ihre Stelle verloren hat. Ihr Chef fand, das "Vertrauensverhältnis sei nach ihrem Schritt an die Öffentlichkeit nicht mehr gegeben". Dieser Fall zeigt mit aller Deutlichkeit, dass in Schweizer Spitälern eine stillschweigende Übereinkunft herrscht, über die konkrete Abtreibungspraxis den Mantel des Schweigens auszubreiten. Eine Schweiz, die sich rühmt, ein aufgeklärtes, liberales und tolerantes Land zu sein, reagiert peinlich betroffen, wenn die Öffentlichkeit auch in dieser Frage Transparenz fordert.

Diese grosse Unwissenheit wurde bisher leider nur punktuell durchbrochen von Ärzten und Pflegepersonal, die ihre Betroffenheit über unmenschliche und grausame Vorgänge in unseren Spitälern nicht einfach wegsteckten mit der Rechtfertigung durch das Feigenblatt "Dienstauftrag", und die im Gegensatz zu den Verbandsspitzen der Ärzte unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile dem Informationsbedürfnis vieler Schweizerinnen und Schweizer entgegenkommen. Auch die sich als offenes Forum verstehende Schweizer Presse verletzte in dieser Beziehung ihre Informationspflicht in sträflicher Weise: Als beispielsweise über 300 Ärzte in einem umfangreichen Pressekommuniqué mit detaillierten Unterlagen auf die dramatische Situation des Pflegepersonals aufmerksam machten, fand dies nur gerade die Berner Zeitung "Der Bund" unter der Rubrik Kurzmeldungen einer Notiz wert. Keine andere der grossen Zeitungen sah sich veranlasst, diesen wichtigen Aspekt in der Diskussion ausreichend zu würdigen. Dies wiegt umso schwerer, als begründet anzunehmen ist, dass der Druck nach Annahme der Fristenregelung zunehmen wird.

Wenn daher die Wortführer der Fristenregelung von einem "weitsichtigen und vernünftigen Entscheid" des Stimmvolkes sprechen, unterschlagen sie, dass das Problem von erfahrungsgemäss vielen leichtfertigen "Lifestyle-Abtreibungen" nicht gelöst ist, im Gegenteil, dass auch in der Schweiz - wie in Holland bereits Realität - trotz technischer Aufklärung eine Zunahme von Teenager-Schwangerschaftsabbrüchen eintreten wird, dass der Druck auf Schwangere mit einem potenziell behinderten Kind steigen wird, dass überhaupt der gesellschaftliche Druck in Richtung Abtreibung auf Frauen, den ich von Betroffenen zigfach bestätigt bekam, allgemein zunehmen wird. Nicht zu vergessen, dass die "Schweizerische Vereinigung für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" ihre Arbeit fortsetzen wird und eine Frist von 14 Wochen Straffreiheit anstrebt mit der Begründung, Frankreich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Dass jene Politiker, die heute den Schutz des Ungeborenen weitgehend aufgegeben haben, dannzumal solchen Bestrebungen Widerstand entgegensetzen werden, darf bezweifelt werden. Eine Teilnehmerin auf der Rigi erzählte von einer Krankenschwester, die kürzlich nach einer Abtreibung völlig aufgelöst aus dem Spital telefonierte mit dem Hilferuf: "Es lebt noch, es lebt noch, was soll ich nur tun?"

Gelöst wird durch die "Fristenlösung" also herzlich wenig, vor allem auch nicht der Gewissenskonflikt von Hebammen, die schon heute keine Berufsausbildung mehr machen können, ohne an Abtreibungen mitzuwirken. Auf der Rigi wurde mehrfach erwähnt, dass zur Zeit Bestrebungen im Gange sind, Ausbildungswege für Hebammen zu schaffen, welche sich nicht an dieser "Kultur des Todes" beteiligen wollen. Schon heute verlassen viele Hebammen aus diesem Grunde die Spitäler und gründen private Geburtshäuser. Hier zeigt sich, dass dieser 2. Juni auch Anstoss zu lebensfreundlichen Perspektiven werden könnte.

Der Zürcher FdP-Politiker Dr. Felix Gutzwiller, Arena-Vorkämpfer für die Fristenregelung, hat mir übrigens letzte Woche in einer schriftlichen Antwort auf meine Zusendung der neuen Studie "Geinoz & Bührer: Abtreibungsstatistiken in der Schweiz unter der Lupe" bestätigt, dass er die Einschätzung teile, dass "der Rückgang [von Abtreibungen] nicht wegen, sondern eher trotz der Liberalisierung eingetreten" sei. Dies, nachdem er in gut platzierten Artikeln (NZZ u.a.) wiederholt geschrieben hatte, die Befürwortung der Fristenregelung sei keine Zustimmung zu mehr Abtreibungen. Offen gestanden finde ich solches Taktieren zynisch und eines Präventivmediziners unwürdig.

So bleibt nach diesem Abstimmungssonntag nebst vielen offenen Fragen auch viel Arbeit auf ganz verschiedenen Ebenen. Der Rechtsanwalt Daniel Albietz brachte es in 1800 Metern Höhe auf den Punkt: "Die Fristenregelungsbefürworterinnen brauchten 30 Jahre, um ihr Anliegen in der Öffentlichkeit durchzubringen. Wir haben erst fünf Jahre hinter uns. Denken wir daran, dass in den USA einst gegen die Aufhebung der Sklaverei Sturm gelaufen wurde. Eine Aufhebung sei wirtschaftlich nicht zu verkraften, wurde argumentiert. Die Menschenwürde siegte schliesslich, auch wenn es heute noch Diskriminierung von Menschen dunkler Hautfarbe gibt. Wir haben noch 25 Jahre vor uns, um für die Anerkennung der Würde des Menschen vor seiner Geburt zu kämpfen." Dafür muss auch keine neue "Lebenspartei" geschaffen werden. Was es braucht, sind Menschen, die sich in bestehenden Institutionen für mehr Lebensperspektiven einsetzen.

Aus allen politischen Lagern wird im Moment vom Ausbau der Beratung und von der Förderung der Familienpolitik gesprochen. Wenn die Entscheidung von Eltern für zeitweilige private Erziehungsarbeit weiter unter Minus abgebucht werden muss, bleiben solche Versprechungen Lippenbekenntnisse. Mit heute 345'000 Sympathisanten ist die SHMK in kurzer Zeit trotz aller Widerstände zu einer ernstzunehmenden Institution in Sachen Alternativen zur Abtreibung geworden. Eigentlich sollte dies, nach der Ablehnung der vorgeschlagenen Initiative, auch die Fristenregelungsbefürworter freuen. Ermöglicht doch die tägliche "normale" Arbeit der Stiftung, dass viele Frauen ihr "Selbstbestimmungsrecht" auch wirklich wahrnehmen können.

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